Gutachten im Auftrag der T-Mobil (2000)

 Auszug aus dem Endbericht "Risikobewertung im wissenschaftliche Dialog"

2. Ergebnisse der Gutachten

Im Folgenden werden die zentralen Schlussfolgerungen der vier Gutachten dargestellt. Dabei wird zwischen der Risikobewertung und den Empfehlungen zum Risikomanagement getrennt.


2.1 Risikobewertung

Die Gutachter stimmen darin überein, dass es keinen Nachweis eines gesundheitlichen Risikos für den Menschen bei Expositionen unterhalb der Grenzwerte gibt. Sie unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die Bewertung der Verdachtsmomente:

Das Ecolog-Gutachten begründet seine Risikobewertung mit seiner Einschätzung der Forschungsergebnisse zur Krebsentwicklung, zu Schwächungen des Immunsystems sowie zu Einflüssen auf das zentrale Nervensystem und auf kognitive Funktionen. Hierbei wird wie folgt geurteilt (siehe Ecolog, S. 35f):

  • „Untersuchungsergebnisse für alle Ebenen der Krebsentwicklung von der Schädigung der Erbsubstanz, über die ungehemmte Vermehrung von Zellen und Schwächungen des Immunsystems (s.u.) bis zur Manifestation der Krankheit belegen Wirkungen bei Leistungsflussdichten von weniger als 1 W/m² , für einzelne Stufen der Entwicklung der Krankheit sind möglicherweise bereits Intensitäten von 0,1 W/m² und weniger wirksam.“
  • „Experimente an Versuchstieren belegen nachteilige Einflüsse auf das Immunsystem ab 1 W/m² , bei 0,2 W/m² sind beim Menschen erhöhte Ausschüttungen von Stress-Hormonen nachweisbar.“
  • „Einflüsse hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf das zentrale Nervensystem sind für Intensitäten deutlich unter den geltenden Grenzwerten belegt. Messbare physiologische Veränderungen wurden für Intensitäten von 0,5 W/m² nachgewiesen. Beeinträchtigungen kognitiver Leistungen sind bei Tieren ab 2 W/m² belegt.“
  • „Auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist es unmöglich, das Risiko elektrosensibler Reaktionen für die Allgemeinbevölkerung, die sich aus sensiblen und nicht-sensiblen Personen zusammensetzt, abzuschätzen oder gar in Empfehlungen für Grenzwerte umzusetzen.“

Allerdings erschließt sich die Bedeutung dieser Bewertungen für die Frage, ob unterhalb der Grenzwerte Risiken nachweisbar sind, erst unter Hinzunahme anderer Stellungnahmen des Ecolog-Instituts. Dort wird deutlich, dass die oben aufgelisteten Wirkungen nicht als Nachweis zu verstehen sind, sondern als Verdachtsmomente (in der Terminologie von Ecolog: „bis hin zu konsistenten Hinweisen").


Glaser
kommt in seiner abschließenden Bewertung zu folgender Bewertung:
„Generell ist festzustellen, dass es in der Auswertung der wissenschaftlichen Publikationen keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass die derzeit im Mobilfunk verwendeten Felder, im Rahmen der in den o.a. Dokumenten festgelegten Grenzwerte gesundheitliche Schäden verursachen. Dies betrifft kontinuierliche Felder, amplituden- und frequenzmodulierte Felder sowie solche, mit einem Puls-Muster entsprechend z. B. der GSM-Norm. Diese Einschätzung basiert auf den in der Studie im Detail diskutierten Experimenten mit menschlichen Probanden und an Versuchstieren sowie auf in-vitro-Experimenten mit Zellkulturen, und bezieht sich sowohl auf akute Befindlichkeits-Störungen als auch auf Spätfolgen, wie z. B. die Krebsentstehung.“ (Glaser S. 69).

Und weiter: „Wenn auch noch nicht durch unabhängige Untersuchungen bestätigt, so liegen andererseits inzwischen einige wenige, jedoch ernst zu nehmende Befunde an Probanden vor, die auf “Effekte“ an Menschen in einem Dosisbereich unterhalb der Grenzwerte hinweisen (elektrophysiologische Signale, Hormon-Veränderungen). Wenn diese Veränderungen auch im Bereich alltäglicher Schwankungen und Auslenkungen liegen, vergleichbar solchen, die z. B. durch plötzliche Geräusche, optische Signale etc. ausgelöst werden oder durch alltägliche pharmakologische Beeinflussungen (z.B. durch Coffein), so weisen sie doch, falls sie sich reproduzierbar bestätigen ließen, auf bisher unbekannte biophysikalische Mechanismen der Wechselwirkung der Felder mit dem biologischen System hin. Wenn diese Befunde auch die oben getroffene Aussage bezüglich gesundheitlicher Irrelevanz nicht in Frage stellen, so ist es dennoch erforderlich, diesen Phänomenen nachzugehen und die ihnen zugrunde liegenden Mechanismen und Bezüge zu klären. (Glaser, S. 66).


Das Öko-Institut stellt fest: „Aus unserer Sicht sind auf dem aktuellen Kenntnisstand die folgenden Schlussfolgerungen zu ziehen: „Ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf nicht-thermische gesundheitliche Auswirkungen liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Damit ist hier gemeint, dass bisher kein wissenschaftlich abgesicherter Wirkungsmechanismus entdeckt wurde, dem sich eindeutig gesundheitliche Wirkungen zuordnen lassen“ (S. 88).

An anderer Stelle bewertet das Öko-Institut im gleichen Sinne: „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass es noch nicht genug zielgerichtete Forschungsergebnisse gibt, um aus diesen ableiten zu können, ob die normale Nutzung von mobilen Telefonen zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führt. Um einen solchen Schluss ziehen zu können, müssten mögliche Wirkungsmechanismen besser verstanden werden, als dies bislang der Fall ist. Auch gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch große Lücken in dem Kenntnisstand bezüglich biologischer Effekte. Es gibt aber viele Hinweise, dass die Exposition durch Nutzung von Mobiltelefonen biologische Effekte hervorruft, die gesundheitliche Auswirkungen zur Folge haben können“ (Öko-Institut, S. 81).


Im Gutachten von Silny wird folgende Schlussfolgerung gezogen: „Insgesamt betrachtet liefert die Gesamtheit der experimentellen Untersuchungen nur wenige vage Andeutungen auf mögliche athermische Wirkungen der Mobilfunkfelder, die auch durch Unzulänglichkeiten bei der Durchführung der Experimente erklärt werden könnten. Die absolute Mehrheit der Publikationen stützt die Existenz athermischer Effekte in Felder des Mobilfunks nicht, darüber hinaus fehlen auch nachvollziehbare Wirkungsmechanismen. Auch die Behauptung, dass Kinder, ältere Menschen oder Kranke einer besonderen Gefährdung durch die Mobilfunkfelder ausgesetzt sind, wird in der Literatur nicht bestätigt. Die laufende wissenschaftliche Auseinandersetzung, die vorrangig auf athermische Effekte von Feldern, wie sie etwa bei Handys vorkommen, zielt, hat bisher keine konkrete Bestätigung gebracht. Die wesentlich schwächeren Felder der Basisstationen müssen in Anbetracht der bisherigen Resultate als völlig harmlos angesehen werden.“ (Silny, S. 4f).


2.2 Risikomanagement

Die Gutachter ziehen aus ihren Risikobewertungen unterschiedliche Schlussfolgerungen für das Risikomanagement:

Ecolog plädiert für einen Vorsorgegrenzwert von 0,01 W/m² in der Nachbarschaft von Basisstationen. Für Mobiltelefone wird eine Absenkung auf maximal 0,5 W/m² als dringend erforderlich angesehen. Weitere Maßnahmen betreffen Kinder und Jugendliche: „Diese Bevölkerungsgruppe sollte deshalbzumindest nicht direkt beworben werden. Außerdem sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Belastungen beim Telefonieren zu verringern.“ (Ecolog, S. 37).

Glaser sieht die Notwendigkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland gültige 26. BImSchV auf mobile Sendeanlagen, d.h. auf das Mobiltelefon auszudehnen. Außerdem hält er zwei Erweiterungen für erforderlich:
(1) Die Mittelung des SAR-Wertes über 6-Minuten Intervalle ist durch eine Dosimetrie-Vorschrift zu ersetzen, die möglichen Wirkungen kurzzeitiger Intensitäts-schwankungen (transiente Befeldung) Rechnung trägt.
(2) Spezielle Normen sollten für Grenzwerte der kurzen Feldpulse entwickelt werden. Gleichzeitig bemerkt er aber: „Von dieser speziellen Forderung abgesehen kann jedoch eingeschätzt werden, dass die derzeitig geltenden Normen und Empfehlungen einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor möglichen Einwirkungen nichtionisierender Strahlung gewährleisten.“ (Glaser, S.65).

Das Öko-Institut findet es nicht gerechtfertig, Vorsorgewerte festzulegen, welche die Weiternutzung oder Etablierung einer Technik weitestgehend unterbinden würden (hier wird die Forderung des Bundesverbandes gegen Elek-trosmog von 1999 aufgeführt). Als bevorzugte Lösung wird ein Maßnahmen-Katalog – mit dem Ziel bei der Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern Vorsicht walten zu lassen – vorgeschlagen.
Entsprechende Maßnahmen sind: Aufnahme eines Minimierungsgebots in die 26. BImSchV, Anwendung der Grenzwerte auch auf Mobiltelefone, Berücksichtigung des zunehmenden Ausmaßes der Exposition und zusätzlicher Schutz besonders sensibler Personen, insbesondere von Kindern.

Für Silny besteht kein Handlungsbedarf, die geltenden Sicherheitsgrenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutz (26. BImSchV) bezüglich des Mobilfunks zu ändern.

Komplettes Original: Endbericht "Risikobewertung im wissenschaftliche Dialog" (335 KB)


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Zuletzt geändert: 23.10.02