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Vor dem Hintergrund der Diskussionen über gesundheitliche Wirkungen hochfrequenter
elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte und der
zunehmenden Verbreitung und umfassenden Durchdringung der Mobilfunknutzung
in der Bevölkerung bat die Bundesregierung die Strahlenschutzkommission
(SSK) im Jahre 2000, den aktuellen Kenntnisstand zu bewerten. In der Folge
empfahl die SSK in ihrer Empfehlung „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ (SSK 2001)
als eine der Vorsorgemaßnahmen die Intensivierung der Forschungsaktivitäten
zur Klärung offener Fragen. Daraufhin beauftragte das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) durchzuführen,
für das insgesamt 17 Millionen Euro je zur Hälfte von den Mobilfunknetzbetreibern
und dem BMU aufgewendet wurden. Um unabhängige Forschung sicherzustellen,
wurde die potenzielle Einflussnahme von Mobilfunkbetreibern auf Forschungsnehmer
dadurch ausgeschlossen, dass das BfS die Verwaltung der Gelder, die Entscheidung
über Forschungsthemen und die organisatorische Abwicklung des Forschungsprogramms
übernahm. In den Jahren 2002 bis 2008 wurden insgesamt 54 Forschungsprojekte
(darunter einige, die als Ergänzung zu Hauptstudien vergeben worden sind)
zu Fragestellungen aus den Themenbereichen Biologie, Epidemiologie, Dosimetrie
und Risikokommunikation bearbeitet.
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