Unabhängig von der (sehr unterschiedlichen) Qualität von wissenschaftlichen
Forschungsergebnissen müssen die gefundenen Erkenntnisse in verschiedener
Weise differenziert werden. Nur nach entsprechender Einordnung können sinnvolle
Aussagen bezüglich möglicher Gesundheitsgefährdungen des Menschen
oder Neudefinitionen von Grenzwerten gemacht werden.
Als erstes muss festgestellt werden, um welche Art von Effekt es sich bei den gefundenen Ergebnissen handelt und ob diese in Beziehung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu setzen sind.
Hier unterscheidet die Deutsche Strahlenschutzkommission folgende Effekte:
Die physikalische Einwirkung von elektromagnetischen Feldern kann -muss jedoch nicht- zu messtechnisch nachweisbaren physikalischen Effekten führen, z. B. in Form einer Temperaturerhöhung oder einer Veränderung der elektr. Spannung über einer Zellmembran. Effekte stellen sich ohne aktives Zutun des Körpers ein.
Effekte können -müssen jedoch nicht- eine aktive biologische Reaktion des Körpers hervorrufen. Hierzu gehört z. B. die Auslösung thermoregulatorischer Vorgänge.
Biologische Reaktionen können -müssen jedoch nicht- zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Sie liegen immer dann vor, wenn eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, der Leistungsfähigkeit oder des Wohlbefindens erfolgt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung setzt eine biologische Reaktion, voraus, der ein Effekt infolge einer physikalischen Einwirkung vorausgeht.
Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Körper in vielfältiger Weise Art und Weise auf Einflüsse von aussen reagieren kann, ohne dass dies stets gesundheitlich relevant sein muss. Es lassen sich daher durchaus Effekte oder Reaktionen beobachten, die keine Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Folge haben.
Bei der wissenschaftlichen Beurteilung des in der Forschung erarbeiteten Kenntnisstandes ist auch eine Unterscheidung der Wertigkeit der gefundenen Ergebnisse notwendig. Nach einer Definition des Bundesamtes für Strahlenschutz ist diese folgendermaßen zu sehen:
Ein wissenschaftlicher Nachweis eines Zusammenhanges zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern liegt vor, wenn wissenschaftliche Studien unabhängiger Forschungsgruppen diesen Zusammenhang reproduzierbar zeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges stützt.
Ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf Gesundheitsbeeinträchtigungen liegt vor, wenn die Ergebnisse bestätigter wissenschaftlicher Untersuchungen einen Zusammenhang zeigen, aber die Gesamtheit der wissenschaftlichen Untersuchungen das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges nicht ausreichend stützt.
Ein wissenschaftlicher Hinweis liegt vor, wenn einzelne Ergebnisse, die auf einen Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern hinweisen, nicht durch unabhängige Untersuchungen gestützt sind und durch das wissenschaftliche Gesamtbild nicht gestützt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||
|