Klage gegen Motorola abgewiesen
Die Studie des Epidemiologen Dr. Lennart
Hardell belegt nicht, dass durch häufige Handybenutzung das Risiko
ansteigt, an einem Gehirntumor zu erkranken. Dies stellt ein US-amerikanisches
Appellationsgericht fest.
Das für Baltimore zuständige 4. amerikanische Appellationsgericht
hat am 22. Oktober 2003 einstimmig die Abweisung einer 800 Millionen-Dollar-Gehirntumor-Klage
gegen Motorola Inc. und andere Angeklagte durch die erste Gerichtsinstanz
bestätigt. In diesem Fall von Produkthaftung ging es um die Frage,
ob das für den Distrikt zuständige Gericht in erster Instanz im
Urteil fehlgegangen war, als es die vom Kläger vorgelegten Gutachten
abgewiesen hat.
Gutachten unzuverlässig
Im Jahr 2000 hatte Christopher Newman, ein Neurologe aus Baltimore,
Klage gegen Motorola Inc. und andere Unternehmen der Mobilfunkindustrie
eingereicht, weil er der Ansicht war, dass sein Hirntumor durch
die Benützung seines Motorola-Handys ausgelöst wurde. Das für den
Distrikt zuständige Gericht kam nach der beweiserheblichen Anhörung
zum Schluss, dass die Gutachten von den von Newman benannten Experten
nicht genügend zuverlässig und relevant seien und schloss diese
daher aus dem Gerichtsverfahren aus.
Newman hatte darauf beim Appellationsgericht Berufung eingelegt,
indem er insbesondere den Ausschluss des Gutachtens des Epidemiologen
Dr. Lennart Hardell anfocht.
Mängel an Beweisstudie
Das Appellationsgericht hat nun das Urteil der ersten Instanz bestätigt,
da das für den Distrikt zuständige Gericht deutliche Mängel an Dr.
Hardell’s Beweisstudie nachweisen konnte.
Hardell zeige, dass allgemein ein erhöhtes Risiko einer Gehirntumorentwicklung
bestehen könne, sofern es sich dabei um ein gutartiges Akustikusneurinom
handle. Die Beweisführung Hardells gelte aber nicht bei einem bösartigen
Hirntumor der Sorte, wie er bei Newman diagnostiziert wurde. Hardell’s
Studie könne also nicht als Beweis dafür beigezogen werden, dass
Handybenützer einem erhöhten Risiko von bösartigen Hirntumoren ausgesetzt
seien. Ausserdem könne die Studie auch nicht belegen, dass das Risiko,
an einem Gehirntumor zu erkranken, durch häufige Handybenützung
ansteige. Der Nachweis einer Dosis-Wirkungsbeziehung wäre für die
Zuverlässigkeit und somit die Zulassung der Studie als Beweismittel
aber nötig gewesen.
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