USA: Klage wegen Gehirntumor durch Handynutzung auch vor Berufungsgericht abgewiesen


Die Anwälte des an einem Gehirntumor erkrankten US-Neurologen Dr. Christopher Newman sind nun auch vor einem Berufungsgericht damit gescheitert, eine diesbezügliche Schadensersatzklage von 800 Mio.$ gegen mehrere amerikanische Mobilfunkunternehmen zuzulassen.

Wie schon in der erstinstanzlichen Entscheidung vom September 2002 wurden die Gutachten des Hauptbelastungszeugen, dem schwedischen Epidemiologen Dr. L. Hardell als nicht relevant bzw. unzuverlässig bezeichnet, womit die Grundlage der Klage entzogen war.
In der aktuellen Urteilsbegründung werden als die wichtigsten Gründe für die Ablehnung aufgeführt, dass der Kläger Newman eine andere Art von Gehirntumor hatte, als Hardell untersucht hat und es diesem zudem nicht gelungen war, einen Zusammenhang zwischen dem Umfang der Handynutzung und dem Risiko der Entstehung eines Gehirntumors aufzuzeigen. Dies wäre jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Bestimmung der Ursächlichkeit gewesen, was auch Hardell zugeben musste.

Dazu aus forummobil.ch vom 31.10.03:

Klage gegen Motorola abgewiesen

Die Studie des Epidemiologen Dr. Lennart Hardell belegt nicht, dass durch häufige Handybenutzung das Risiko ansteigt, an einem Gehirntumor zu erkranken. Dies stellt ein US-amerikanisches Appellationsgericht fest.

Das für Baltimore zuständige 4. amerikanische Appellationsgericht hat am 22. Oktober 2003 einstimmig die Abweisung einer 800 Millionen-Dollar-Gehirntumor-Klage gegen Motorola Inc. und andere Angeklagte durch die erste Gerichtsinstanz bestätigt. In diesem Fall von Produkthaftung ging es um die Frage, ob das für den Distrikt zuständige Gericht in erster Instanz im Urteil fehlgegangen war, als es die vom Kläger vorgelegten Gutachten abgewiesen hat.

Gutachten unzuverlässig
Im Jahr 2000 hatte Christopher Newman, ein Neurologe aus Baltimore, Klage gegen Motorola Inc. und andere Unternehmen der Mobilfunkindustrie eingereicht, weil er der Ansicht war, dass sein Hirntumor durch die Benützung seines Motorola-Handys ausgelöst wurde. Das für den Distrikt zuständige Gericht kam nach der beweiserheblichen Anhörung zum Schluss, dass die Gutachten von den von Newman benannten Experten nicht genügend zuverlässig und relevant seien und schloss diese daher aus dem Gerichtsverfahren aus.

Newman hatte darauf beim Appellationsgericht Berufung eingelegt, indem er insbesondere den Ausschluss des Gutachtens des Epidemiologen Dr. Lennart Hardell anfocht.

Mängel an Beweisstudie
Das Appellationsgericht hat nun das Urteil der ersten Instanz bestätigt, da das für den Distrikt zuständige Gericht deutliche Mängel an Dr. Hardell’s Beweisstudie nachweisen konnte.

Hardell zeige, dass allgemein ein erhöhtes Risiko einer Gehirntumorentwicklung bestehen könne, sofern es sich dabei um ein gutartiges Akustikusneurinom handle. Die Beweisführung Hardells gelte aber nicht bei einem bösartigen Hirntumor der Sorte, wie er bei Newman diagnostiziert wurde. Hardell’s Studie könne also nicht als Beweis dafür beigezogen werden, dass Handybenützer einem erhöhten Risiko von bösartigen Hirntumoren ausgesetzt seien. Ausserdem könne die Studie auch nicht belegen, dass das Risiko, an einem Gehirntumor zu erkranken, durch häufige Handybenützung ansteige. Der Nachweis einer Dosis-Wirkungsbeziehung wäre für die Zuverlässigkeit und somit die Zulassung der Studie als Beweismittel aber nötig gewesen.

Original: http://www.forummobil.ch/de/kommunikation_news_detail.cfm?nid=57

Mehr Info:

Urteilsbegründung
Ein 5-seitiges Papier des 4th U.S. Circuit Court of Appeals in Richmond, Va.

USA: Schadensersatzklagen mit dem Vorwurf von Hirntumoren durch Handynutzung sind abgewiesen
Der Bericht zur erstinstanzlichen Ablehnung mit einigen weiteren Informationen zur eigentlichen Klage.

 

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Zuletzt geändert: 04.11.03