Ein US-amerikanisches Bezirksgericht unter der Richterin Catherine Blake hat
fünf Sammelklagen gegen Mobilfunkunternehmen abgewiesen, mit denen diese
aufgefordert werden sollten, die Kunden mit kostenlosen strahlungsmindernden
Freisprecheinrichtungen zu versorgen, bzw. solche zu entschädigen, welche
bereits derartige Freisprecheinrichtungen gekauft hatten.
Im Wesentlichen begründete die Richterin ihre Ablehnung damit, dass die angemeldeten Ansprüche ein indirekter Angriff auf bundesweit geltende Erkenntnisse und Regeln zur Sicherheit von Mobiltelefonen sei, zumal die Kläger gar keine negativen gesundheitlichen Folgen durch die Nutzung ihrer Mobiltelefone angegeben hatten.
Catherine Blake hatte bereits im Oktober 2002 die Klage des an einem Gehrintumor
erkrankten C. Newman abgewiesen, damals wegen nicht ausreichender Wissenschaftlichkeit
der vom Kläger vorgebrachten Argumente (mehr dazu).
Diese Klage liegt mittlerweile zur Berufung bei einem Gericht in Richmond.
Catherine Blake hat noch mehrere weitere, mit dem Mobilfunk in Zusammenhang
stehende Klagen vor sich liegen, in denen sie noch zu entscheiden hat.
| US-Gericht weist Sammelklage gegen Handy-Hersteller ab (Heise Newsticker vom 08.03.03) | |
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Die
20-seitige Urteilsbegründung von C. Blake Dieses Papier ist von der Mobilfunk-Seite der Homepage des U.S. Bezirksgerichts von Maryland herunterzuladen, wo auch andere Erklärungen zu finden sind (z. B. zum Newman-Fall). |
Aus den RCR Wireless News vom 06.03.03:
Blake dismisses five mobile-phone lawsuitsWASHINGTON—U.S. District Judge Catherine Blake today dismissed five class-action
lawsuits against the mobile-phone industry that sought to force wireless
carriers to supply consumers with headsets to reduce radiation exposure
and to compensate subscribers who already purchased such accessories.
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Original: http://rcrnews.com/cgi-bin/news.pl?newsId=745
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