Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 06.08.01

Sichere Mobiltelefone: Die Europäische Kommission gibt neue Sicherheitsnorm über elektromagnetische Felder heraus

Die Europäische Kommission behandelt die Frage der Sicherheit von Mobiltelefonen: Eine neue Sicherheitsnorm im Bereich Elektromagnetik(1) sieht die Einhaltung strenger Grenzwerte durch die Hersteller vor. Die vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) festgelegte Norm stellt sicher, dass der Norm entsprechende Geräte die Verbraucher keiner übermäßigen elektromagnetischen Strahlung aussetzen. Die neue Norm gilt für alle in der Europäischen Union verkauften Mobiltelefone. Die Grenzwerte wurden vom Ministerrat (2) festgelegt und fußen auf von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) vorgeschlagenen Werten; vor Jahresende ist eine Überprüfung dieser Werte vorgesehen.

Nach dieser Norm hergestellte Telefone entsprechen der Richtlinie (1999/5/EG) über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Zur Ausarbeitung der Norm wurden neue Messmethoden verwendet, die auf mit Testgeräten bestückten „Modellköpfen", sogenannten „Phantomköpfen", basieren. Die neuen Testmethoden sind in einer Grundnorm(3) über die Messung der Absorptionsrate bei Menschen, die elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind, beschrieben. Die neue Sicherheitsnorm nimmt Bezug auf diese Grundnorm, setzt aber darüber hinausgehende Grenzwerte fest.

Die Hersteller der Mobiltelefone arbeiten bei der Festlegung und Anwendung von Sicherheitsnormen mit. Das Forum der Hersteller von Mobiltelefonen hat zugesagt, die Spezifische Absorptionsrate (SAR) der Geräte bekannt zu geben. Die Grundnorm ermöglicht den Vergleich dieser Daten; ein kürzlich erschienener Bericht des Europäischen Parlaments(4) bestätigt, dass diese Werte derzeit im Schnitt ca. 50% unter den vom Rat empfohlenen Werten liegen.

Weitere zukünftige Normen des Europäische Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) werden andere Produkte betreffen, wie z. B. GSM-Basisstationen oder -antennen, Diebstahlmelder (an Ausgängen von Geschäften) und Funksender niedriger Leistung.

Für weitere Informationen:

http://europa.eu.int/comm/enterprise/rtte/index.htm

(1) EN 50360: Produktnorm zum Nachweis der Übereinstimmung von Mobiltelefonen mit den Basisgrenzwerten hinsichtlich der Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (300 MHz bis 3 GHz), ABl C 208, 26.07.2001.

(2) Empfehlung vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz).

(3) EN 50361: Grundnorm zur Messung der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) in Bezug auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern von Mobiltelefonen (300 MHz bis 3 GHz).

(4)4 Europäisches Parlament, Generaldirektion Forschung - Direktion A STOA - Bewertung Wissenschaftlicher und Technischer Optionen, Briefing Note N° 05/2001 PE Nr. 397.563, Februar 2001, Elektromagnetische Felder und Gesundheit.

Original der Pressemitteilung

 

Zurück
 
Zuletzt modifiziert: 18.01.02

Zur Startseite:
www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/

Elektrosmogseite von Ralf Dieter Wölfle